Für Geflügelhalter

Alle Hühner, Puten, Enten und Gänse müssen der Tierseuchenkasse gemeldet werden. Weitere Informationen zur Meldung von Tierbeständen finden sie hier .
Neben den gesetzlich festgelegten Entschädigungen kann die Tierseuchenkasse auch Beihilfen gewähren. Informationen zu den Leistungen der Tierseuchenkasse finden Sie hier . Die aktuellen Tiergesundheitsprogramme werden auf der Website des Landes Thüringen veröffentlicht.
Der Geflügelgesundheitsdienst berät Sie bei allen Fragen zur Tiergesundheit, zum Tierschutz und Tierwohl sowie zu Möglichkeiten der Reduktion des Arzneimitteleinsatzes.
Ihre Ansprechpartner im Geflügelgesundheitsdienst finden Sie auf der Kontaktseite (direkt ).

Aktuelles Geflügel