Betriebe, in denen mindestens 350 Hühner erwerbsmäßig zum Zwecke der Konsumeiproduktion gehalten werden, müssen gemäß Geflügel-Salmonellen-Verordnung durch betriebseigene Kontrollen auf das Vorkommen von Salmonellen untersucht werden.

Dies gilt unabhängig von der Tierzahl in einzelnen Herden auch für die Haltung in Mobilställen.

Die in Bodenhaltungen rechtlich vorgesehene Beprobung mittels Stiefelüberziehern ist jedoch insbesondere in kleineren Mobilställen nur bedingt praktikabel. Der Geflügelgesundheitsdienst empfiehlt deshalb, alternativ mit dem zuständigen Veterinäramt die Untersuchung von frischen Kotproben (2 Sammelkotproben à 150 g) zu vereinbaren.

In einem Merkblatt hat der Geflügelgesundheitsdienst die wichtigsten Informationen zur Durchführung der betriebseigenen Salmonellen-Kontrollen zusammengefasst. Das Merkblatt „Salmonellen-Kontrolle in mobilen Haltungssystemen für Legehennen“ finden Sie hier: Link zum Merkblatt