17. 2019
Aufgrund der zunehmenden Ausbreitung der Blauzungenkrankheit (BTV) in Deutschland besteht auch für Thüringen eine erhöhte Seuchengefahr. Für die nunmehr beginnende vektoraktive Zeit (Sommermonate) in verstärktem Maße. Bei Seuchenfeststellung werden Restriktionszonen mit einem Radius von mindestens 150 km um den Ort der Seuchenfeststellung festgelegt.
Aus der Restriktionszone heraus dürfen Nutz- und Zuchtrinder, -schafe und -ziegen grundsätzlich nur dann verbracht werden, wenn sie vorschriftsgemäß und wirksam gegen den in der Region zirkulierenden BTV-Serotyp geimpft wurden.
Das Friedrich-Loeffler-Institut hat das Risiko der Verschleppung der Blauzungenkrankheit neu bewertet hier . Im Ergebnis kann das bisherige Verfahren für das innerstaatliche Verbringen von Tieren aus der Restriktionszone in nicht betroffene Gebiete Deutschlands in der nun vektoraktiven Zeit nicht aufrechterhalten werden. Ab dem 18.05.19 ist das innerstaatliche Verbringen von Kälbern von geimpften Muttertieren nur bei Einhaltung nachfolgender Bedingungen möglich:
Seitens der Thüringer Tierseuchenkasse wird die Impfung der empfänglichen Tiere dringend empfohlen. Sie gewährt eine Beihilfe für Impfungen gegen in Deutschland verbreitete BT-Serotypen. Im Jahr 2019 beträgt der Beihilfesatz 1,00 Euro je Impfung bei Rindern und 0,60 Euro je Impfung bei Schafen und Ziegen. Bitte wenden Sie sich bezüglich der Durchführung der Impfung, einschließlich Impfstoffbestellung, schnellstmöglich an Ihren betreuenden Tierarzt. Die Abrechnung der Beihilfe erfolgt über den Tierarzt. Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit finden Sie hier .
Mit der Allgemeinverfügung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz vom 31. Januar 2019 (ThürStAnz Nr. 8/2019 S. 1443-444) ist eine landesweit geltende Genehmigung der freiwilligen Impfung erfolgt; den Wortlaut einschließlich der verfügten Nebenbestimmungen finden Sie hier .
Aktuelle Hinweise zur Verfügbarkeit von BTV-Impfstoffen erhalten Sie hier